für einzeldenkmäler wie das kapuzinerhäuschen ist bei
baulichen änderungen immer eine erlaubnis über das
landratsamt einzuholen. dies geschieht über einen einfach
auszufüllenden antrag über die stadt. nur auf diesem weg
erfüllt man das denkmalschutzgesetz und hat auch
entsprechenden anspruch auf fördermittel.
eine kostenschätzung dient hier der übesicht für die stadt
wegen der ausbezahlung der fördermittel.
in der altstadt der stadt trostberg haben übrigens nicht nur
einzeldenkmäler anspruch auf förderung!